Wir fuhren mit unserem abgemeldeten und unversicherten Auto einmal um die Erde. Wirkliche Schwierigkeiten hatten wir deswegen nie. Aber wir sparten drei Jahre lang Steuern und Versicherung. Wir konnten sogar den Schadenfreiheitsrabatt retten, weil wir oft genug unterwegs kurzfristig versichert waren (z.B. für wenig Geld in Indien oder zwangsweise in Australien). Inzwischen zahlen heimische Versicherer den überzahlten Betrag für die Zeit des Aufenthalts im außereuropäischen Ausland zurück (in jedem Fall vor der Abreise schriftlich bestätigen lassen!).
Ein solch drastischer Schritt wie die Abmeldung des Autos ist nicht mehr nötig. Auch die ersparten Steuern schlagen nicht sonderlich zu Buche, weil nach einem Jahr Abmeldung das Auto schlichtweg bürokratisch seine Existenz verliert. D.h. man muß nach der Rückkehr durch eine komplette und nicht billige TÜV-Abnahme diese Existenz wieder beweisen. Allein diese Prozedur mit muffigen TÜV- Leuten und Schlange-Stehen in der Zulassungsstelle kann einem die Rückkehr so verleiden, daß man die Flucht nach vorn antritt - und Deutschland auf dem kürzesten Weg wieder verläßt.
Wenn Sie Ihr Auto für den Rest der Reise abmelden wollen, so können Sie das beim ersten außereuropäischen deutschen Konsulat (es geht bereits in Istanbul) oder Sie schicken die Nummernschilder mit den besten Grüßen an Ihre Zulassungsstelle zurück. Entweder Sie nehmen bereits von hier einen Reserve-Satz Nummernschilder mit, oder Sie malen ihre abgelaufene Nummer selbst aufs Auto. Grenzbeamte werden immer nur vergleichen, ob die am Wagen mit der im Carnet übereinstimmt.
Sie können eine andere Möglichkeit wählen, wenn Sie hier keine Steuern und Versicherung fürs Ausland zahlen wollen. Exportieren Sie das Auto mit einer sog. Zollnummer (ovales Kennzeichen), dann erhalten Sie nach dem Verlassen Deutschlands die beim Autokauf entrichtete Mehrwertsteuer zurück. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf nach den Modalitäten beim Zollamt. Sollten Sie aber mit dem Auto wieder nach Hause zurückkommen, erwarten Sie hier Zollkosten und bürokratische Prozeduren (TÜV-Gutachten etc.).
Zu welchen Verfahren Sie sich auch entschließen, Sie werden folgende Dokumente benötigen:
Die Internationale Zulassung, die zwar nach einem Jahr unwiderruflich abläuft; das aber merkt unterwegs kein Mensch (selbst unsere bereits seit 2 Jahren ungültige Zulassung passierte mehrere Male Verkehrskontrollen in den USA). Ausstellung bei der KFZ-Zulassungsstelle.
Das Carnet de Passages als wesentlich wichtigeres Dokument. Hüten Sie es und lassen Sie es niemals aus den Augen; beim Verlust werden Sie in den betreffenden Ländern ungeahnte Schwierigkeiten bekommen.
Ein Carnet ist ein Jahr gültig; eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist - 4 Wochen vor Ablauf - im Ausland beim dortigen Automobilclub möglich (sehr umständlich, zeitaufwendig). Es darf allerdings nur zur Rückreise auf dem kürzesten Weg benutzt werden. Bei längerer Reise muß 6 - 8 Wochen vor Ablauf direkt bei der ADAC-Zentrale ein neuer Antrag gestellt werden.
Das Carnet de Passages ist ein Zollbürgschaftsdokument, mit dem sich der ausstellende Automobilclub dem Gastland gegenüber verpflichtet, daß das eingeführte Auto wieder ausgeführt oder aber der Zollbetrag entrichtet wird. Es besteht aus einzelnen Seiten mit jeweils 3 Abschnitten. Der erste Abschnitt wird bei der Einreise herausgetrennt und dieser Akt auf dem dritten vermerkt (achten Sie darauf!). Den zweiten Abschnitt trennt der Zöllner bei der Ausreise heraus; gleichzeitig quittiert er auf dem dritten Abschnitt die erfolgte Ausreise. Auch diese Unterschrift mit Stempel ist sehr wichtig, sie kann bares Geld wert sein.
Sie erhalten das Carnet de Passages beim ADAC oder anderen Automobilclubs. Beim ADAC müssen sie entweder einen bestimmen Betrag bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe (auch als Bankbürgschaft möglich) hinterlegen oder Sie können diese Hinterlegung sparen, wenn Sie stattdessen eine Bürgschaftsablösegebühr zahlen. Bei der Ausstellung des Carnets geben Sie den Wert Ihres Fahrzeugs so niedrig wie von Aussehen und Zustand her vertretbar an; Sie können bei unglücklichen Umständen in die Verlegenheit geraten, diesen Betrag erstatten oder ihn verzollen zu müssen. Geben Sie bei "Leergewicht" das Gewicht an, das werksseitig ohne Wohnungseinrichtung eingetragen wurde. Schiffahrtslinien berechnen die Fracht nach den für sie günstigsten Daten: entweder nach dem höchsten Volumen oder- falls das Gewicht mehr einbringt - nach dem Gewicht.
Den nationalen KFZ-Zulassungsschein und die Grüne Versicherungskarte brauchen Sie nur in Europa; der KFZ-Brief ist nur in Deutschland interessant.
Die Frage, ob sich die Mitgliedschaft in einem deutschen Automobilclub lohnt, können wir nur positiv beantworten. In unserem Fall war der Kontakt zum ADAC sehr gut. Außerdem hatten wir alle Fahrzeugdaten hier hinterlassen und fanden es beruhigend zu wissen, daß wir im Notfall auf die Erfahrung des ADAC bezüglich Ersatzteilbeschaffung und -versand zurückgreifen konnten. Zum andern öffnet einem die Mitgliedskarte des hiesigen Vereins die Tore zum Informationsmaterial fremder Clubs.
Prüfen Sie, ob ein Auslandsschutzbrief für Sie in Frage kommt. Wir verzichteten immer darauf, weil wir seinen Gültigkeitsbereich jeweils sehr bald verließen.
Stellen Sie Ihren Mitreisenden eine Vollmacht aus, die sie berechtigt, im Notfall Ihren Wagen zu fahren und alle Zollformalitäten zu erledigen (mehrsprachige Vordrucke beim ADAC).